1. Die Versteigerung
wird vorbereitet, organisiert und durchgeführt von ALTENBURG
PHOTOGRAPHIE AUKTIONEN. ALTENBURG versteigert die Photographie
im eigenen Namen und für Rechnung des Einlieferers, der unbenannt
bleibt.
2. Die zur Versteigerung gelangenden Photographien können
vor der Auktion geprüft und besichtigt werden. Die Photographien
haben einen ihrem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand.
Beanstandungen des Erhaltungszustandes werden im Katalog nur erwähnt,
wenn sie nach Auffassung von ALTENBURG den optischen Gesamteindruck
der Photographie beeinträchtigen. Interessenten können
einen Zustandsbericht für jede Photographie anfordern. Katalogangaben
und Zustandsberichte sind keine Garantien im Rechtssinne; sie
dienen ausschließlich der Information und werden nicht Bestandteil
der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für
mündliche oder schriftliche Auskünfte.
Farbabbildungen im Katalog sind nicht verbindlich und können
vom Original abweichen. ALTENBURG behält sich vor, Katalogangaben
über die zu versteigernden Photographien zu berichtigen.
Diese Berichtigung erfolgt durch schriftliche Auslage am Ort der
Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar
vor der Versteigerung der jeweiligen Photographie. Die berichtigten
Angaben treten an die Stelle der Katalogbeschreibung.
3. Die Versteigerungsbedingungen werden in den Auktionskatalogen,
im Internet und im Versteigerungsraum veröffentlicht. Durch
Erteilung eines Auftrages oder durch Abgabe eines Gebotes erkennt
der Käufer diese Versteigerungsbedingungen an.
4. Der Preis bei Aufruf wird vom Auktionator festgelegt. Gesteigert
wird im Regelfall um jeweils 10% des vorangegangenen Gebotes in
Euro (€).
5. Die im Katalog von ALTENBURG angegebenen Schätzpreise
sind in Euro (€) beziffert. Sie dienen als Anhaltspunkte
für den Verkehrswert der zu versteigernden Gegenstände.
6. ALTENBURG darf Katalognummern verbinden, trennen, in einer
anderen als der im Katalog vorgesehenen Reihenfolge aufrufen oder
zurückziehen.
7. Jeder Bieter erhält nach Zulassung zur Auktion eine Bieternummer.
Nur unter dieser Nummer kann er Gebote abgeben.
8. Ein Gebot darf auch schriftlich, telefonisch (ab 1000,- €)
oder per E-Mail abgegeben werden. Es muß mindestens 24 Stunden
vor Beginn der Versteigerung bei ALTENBURG vorliegen. Das Gebot
muß die Photographie unter Aufführung der Katalognummer
und Katalogbezeichnung benennen. Das Gebot muß vom Bieter
unterzeichnet sein und den für die Photographie gebotenen
Zuschlagpreis (Zuschlagsumme ohne Aufgeld und Mehrwertsteuer)
nennen. Gehen mehrere gleich hohe schriftliche Gebote für
dieselbe Photographie bei ALTENBURG ein, so erhält das zuerst
eingetroffene Gebot den Zuschlag, wenn kein höheres Gebot
vorliegt oder abgegeben wird. Bei gleichem Eingangstag entscheidet
das Los.
Bei telefonischen Geboten übernimmt ALTENBURG keine Gewähr
für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung einer Verbindung.
Insbesondere haftet ALTENBURG nicht für Übermittlungsfehler.
Dies gilt nicht, soweit ALTENBURG ein Fehler wegen grober Fahrlässigkeit
unterlaufen ist.
Ein Gebot per E-Mail wird nur angenommen, wenn der Bieter von
ALTENBURG durch eine schriftliche Bestätigung zugelassen
worden ist. ALTENBURG behandelt ein per E-Mail abgegebenes Gebot
sinngemäß wie ein schriftliches Gebot.
Will ein Bieter ein Gebot im Namen eines Dritten abgeben, so hat
er dieses spätestens 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn
unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen und unter
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitzuteilen. Anderenfalls
kommt der Kaufvertrag mit dem Bieter zustande.
9. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden.
Wenn mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot abgeben und
nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet
das Los.
ALTENBURG kann einen Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. Ein unter
Vorbehalt erteilter Zuschlag wird nur wirksam, wenn ALTENBURG
das Gebot innerhalb von drei Wochen nach dem Tage der Versteigerung
schriftlich durch entsprechende Rechnungslegung bestätigt.
Für die gleiche Zeit ist der Bieter an sein Gebot gebunden.
ALTENBURG hat das Recht, den Zuschlag zu verweigern oder ein Gebot
abzulehnen. Wird ein Gebot abgelehnt, so bleibt das vorangegangene
Gebot wirksam.
ALTENBURG kann einen Zuschlag zurücknehmen und die Photographie
innerhalb derselben Auktion neu ausbieten, wenn ein rechtzeitig
abgegebenes höheres Gebot irrtümlich übersehen
und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder wenn sonst
Zweifel über den Zuschlag bestehen. Übt ALTENBURG dieses
Recht aus, wird der ursprüngliche Zuschlag unwirksam.
10. Der Kaufpreis besteht aus dem Zuschlagpreis zuzüglich
Aufgeld. Umlagen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer können
hinzukommen.
a) Photographien, die im Katalog mit * hinter der Losnummer gekennzeichnet
sind, unterliegen der Regelbesteuerung. Auf den Zuschlagpreis
berechnet ALTENBURG ein Aufgeld von 16%. Bei Käufern mit
Wohnsitz innerhalb der EU (Europäische Union) wird dem Zuschlagpreis
und dem Aufgeld die gesetzliche Mehrwertsteuer von 16% bzw. 7%
hinzugerechnet.
b) Ohne gesonderte Kennzeichnung unterliegt der Kaufpreis bei
Käufern mit Wohnsitz innerhalb der EU (Europäische Union)
der seit dem 1. Januar 1995 geltenden Differenzbesteuerung (§
25a UStG i. d. Fassung vom 9.8.1994). Auf den Zuschlagpreis berechnet
ALTENBURG ein Aufgeld von 22%, in dem die Umsatzsteuer enthalten
ist, die nicht gesondert ausgewiesen wird.
c) Käufern, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann
auf Wunsch die Rechnung nach der Regelbesteuerung ausgestellt
werden. Der Wunsch ist bei der Beantragung der Bieternummer anzugeben.
d) Keine Mehrwertsteuer wird berechnet, wenn die Photographien
in Staaten außerhalb der EU (Europäische Union) oder
in Staaten innerhalb der EU an Unternehmer geliefert werden sollen,
wenn diese bei Erhalt der Bieternummer ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
angegeben haben. Das Aufgeld beträgt in diesen Fällen
16%. Nimmt ein Käufer mit Wohnsitz außerhalb der EU
die ersteigerten Photographien selbst in Staaten außerhalb
der EU mit, wird ihm die Mehrwertsteuer erstattet, wenn der Käufer
den deutschen zollamtlichen Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorlegt.
Im Ausland anfallende Einfuhrumsatzsteuer und Zölle trägt
der Käufer.
11. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte
Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtümer sind
vorbehalten.
12. Der Zuschlag verpflichtet den Bieter zur Abnahme und Zahlung.
Mit dem Zuschlag geht die Verantwortung für Verlust oder
Beschädigung der Photographie sofort auf den Käufer
über. Das Eigentum an der ersteigerten Photographie wird
dem Käufer jedoch erst nach vollständiger Zahlung des
geschuldeten Rechnungsbetrages übergeben. Die Zahlung ist
sofort und bar in EURO an ALTENBURG zu leisten, sollte der Bieter
persönlich anwesend sein. Bei Zahlung auf Rechnung ist der
Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig
und zu erbringen. Bei Zahlung in ausländischer Währung
gehen ein etwaiger Kursverlust und die Bankspesen zu Lasten des
Käufers.
13. Der Versand der Photographie erfolgt gegen Vorabrechnung auf
Kosten und Gefahr des Käufers.
14. Bei Zahlungsverzug hat der Käufer monatliche Verzugszinsen
in Höhe von 1% des Kaufpreises zu leisten. Ist der Käufer
in Zahlungsverzug, kann ALTENBURG nach Setzen einer Nachfrist
vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts erlöschen
alle Rechte des Käufers an der ersteigerten Photographie.
In diesem Fall ist ALTENBURG berechtigt, vom Käufer Schadenersatz
in Höhe des entgangenen Entgelts auf die Photographie (Aufgeld)
sowie angefallener Kosten für Katalogabbildungen zu verlangen.
Darüber hinaus haftet der Käufer für Transport-,
Lager- und Versicherungskosten, solange sich die Photographie
in den Räumen von ALTENBURG befindet. ALTENBURG hat das Recht,
diesen Käufer von weiteren Versteigerungen auszuschließen
und Namen und Adresse zu Sperrzwecken an andere Auktionshäuser
weiterzugeben.
15. ALTENBURG ist nicht verpflichtet, die Photographie vor vollständiger
Bezahlung an den Käufer herauszugeben. Mit der Übergabe
der Photographie an den Käufer geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder zufälliger Verschlechterung der Photographie
auf den Käufer über.
16. ALTENBURG lagert und versichert die Photographie in Höhe
des Kaufpreises für höchstens vier Wochen ab dem Tag
der Auktion. Danach wird die Photographie im Namen und auf Rechnung
des Käufers bei einer Kunstspedition eingelagert und versichert.
17. Schadenersatzansprüche gegen ALTENBURG wegen Rechts-
und Sachmängel inklusive des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen
sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grob fahrlässigem
Handeln von ALTENBURG oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
durch ALTENBURG beruhen. Alle Ansprüche an ALTENBURG verjähren
ein Jahr nach der Übergabe der Photographie, soweit sie nicht
auf einer vorsätzlichen Rechtsverletzung beruhen.
18. Die Versteigerungsbedingungen regeln sämtliche Beziehungen
zwischen dem Käufer und ALTENBURG, Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Käufers haben keine Geltung. Änderungen bedürfen
zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Soweit die Versteigerungsbedingungen
in mehreren Sprachen vorliegen, ist stets die deutsche Fassung
maßgebend.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen
der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen
Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
20. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen
unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen davon unberührt.