Versteigerungsbedingungen

1. Die Versteigerung wird vorbereitet, organisiert und durchgeführt von ALTENBURG PHOTOGRAPHIE AUKTIONEN.
ALTENBURG versteigert die Photographie im eigenen Namen und für Rechnung des Einlieferers, der unbenannt bleibt.

2. Die zur Versteigerung gelangenden Photographien können vor der Auktion geprüft und besichtigt werden. Die Photographien haben einen ihrem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Beanstandungen des Erhaltungszustandes werden im Katalog nur erwähnt, wenn sie nach Auffassung von ALTENBURG den optischen Gesamteindruck der Photographie beeinträchtigen. Interessenten können einen Zustandsbericht für jede Photographie anfordern. Katalogangaben und Zustandsberichte sind keine Garantien im Rechtssinne; sie dienen ausschließlich der Information und werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für mündliche oder schriftliche Auskünfte.
Farbabbildungen im Katalog sind nicht verbindlich und können vom Original abweichen. ALTENBURG behält sich vor, Katalogangaben über die zu versteigernden Photographien zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftliche Auslage am Ort der Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung der jeweiligen Photographie. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle der Katalogbeschreibung.

3. Die Versteigerungsbedingungen werden in den Auktionskatalogen, im Internet und im Versteigerungsraum veröffentlicht. Durch Erteilung eines Auftrages oder durch Abgabe eines Gebotes erkennt der Käufer diese Versteigerungsbedingungen an.

4. Der Preis bei Aufruf wird vom Auktionator festgelegt. Gesteigert wird im Regelfall um jeweils 10% des vorangegangenen Gebotes in Euro (€).

5. Die im Katalog von ALTENBURG angegebenen Schätzpreise sind in Euro (€) beziffert. Sie dienen als Anhaltspunkte für den Verkehrswert der zu versteigernden Gegenstände.

6. ALTENBURG darf Katalognummern verbinden, trennen, in einer anderen als der im Katalog vorgesehenen Reihenfolge aufrufen oder zurückziehen.

7. Jeder Bieter erhält nach Zulassung zur Auktion eine Bieternummer. Nur unter dieser Nummer kann er Gebote abgeben.

8. Ein Gebot darf auch schriftlich, telefonisch (ab 1000,- €) oder per E-Mail abgegeben werden. Es muß mindestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung bei ALTENBURG vorliegen. Das Gebot muß die Photographie unter Aufführung der Katalognummer und Katalogbezeichnung benennen. Das Gebot muß vom Bieter unterzeichnet sein und den für die Photographie gebotenen Zuschlagpreis (Zuschlagsumme ohne Aufgeld und Mehrwertsteuer) nennen. Gehen mehrere gleich hohe schriftliche Gebote für dieselbe Photographie bei ALTENBURG ein, so erhält das zuerst eingetroffene Gebot den Zuschlag, wenn kein höheres Gebot vorliegt oder abgegeben wird. Bei gleichem Eingangstag entscheidet das Los.
Bei telefonischen Geboten übernimmt ALTENBURG keine Gewähr für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung einer Verbindung. Insbesondere haftet ALTENBURG nicht für Übermittlungsfehler. Dies gilt nicht, soweit ALTENBURG ein Fehler wegen grober Fahrlässigkeit unterlaufen ist.
Ein Gebot per E-Mail wird nur angenommen, wenn der Bieter von ALTENBURG durch eine schriftliche Bestätigung zugeslassen worden ist. ALTENBURG behandelt ein per E-Mail abgegebenes Gebot sinngemäß wie ein schriftliches Gebot.
Will ein Bieter ein Gebot im Namen eines Dritten abgeben, so hat er dieses spätestens 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitzuteilen. Anderenfalls kommt der Kaufvertrag mit dem Bieter zustande

9. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los.
ALTENBURG kann einen Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. Ein unter Vorbehalt erteilter Zuschlag wird nur wirksam, wenn ALTENBURG das Gebot innerhalb von drei Wochen nach dem Tage der Versteigerung schriftlich durch entsprechende Rechnungslegung bestätigt. Für die gleiche Zeit ist der Bieter an sein Gebot gebunden.
ALTENBURG hat das Recht, den Zuschlag zu verweigern oder ein Gebot abzulehnen. Wird ein Gebot abgelehnt, so bleibt das vorangegangene Gebot wirksam.
ALTENBURG kann einen Zuschlag zurücknehmen und die Photographie innerhalb derselben Auktion neu ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot irrtümlich übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder wenn sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Übt ALTENBURG dieses Recht aus, wird der ursprüngliche Zuschlag unwirksam.

10. Der Kaufpreis besteht aus dem Zuschlagpreis zuzüglich Aufgeld. Umlagen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer können hinzukommen.
a) Photographien, die im Katalog mit * hinter der Losnummer gekennzeichnet sind, unterliegen der Regelbesteuerung. Auf den Zuschlagpreis berechnet ALTENBURG ein Aufgeld von 16%. Bei Käufern mit Wohnsitz innerhalb der EU (Europäische Union) wird dem Zuschlagpreis und dem Aufgeld die gesetzliche Mehrwertsteuer von 16% bzw. 7% hinzugerechnet.
b) Ohne gesonderte Kennzeichnung unterliegt der Kaufpreis bei Käufern mit Wohnsitz innerhalb der EU (Europäische Union) der seit dem 1. Januar 1995 geltenden Differenzbesteuerung (§ 25a UStG i. d. Fassung vom 9.8.1994). Auf den Zuschlagpreis berechnet ALTENBURG ein Aufgeld von 23%, in dem die Umsatzsteuer enthalten ist, die nicht gesondert ausgewiesen wird.
c) Käufern, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann auf Wunsch die Rechnung nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden. Der Wunsch ist bei der Beantragung der Bieternummer anzugeben.
d) Keine Mehrwertsteuer wird berechnet, wenn die Photographien in Staaten außerhalb der EU (Europäische Union) oder in Staaten innerhalb der EU an Unternehmer geliefert werden sollen, wenn diese bei Erhalt der Bieternummer ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben haben. Das Aufgeld beträgt in diesen Fällen 16%. Nimmt ein Käufer mit Wohnsitz außerhalb der EU die ersteigerten Photographien selbst in Staaten außerhalb der EU mit, wird ihm die Mehrwertsteuer erstattet, wenn der Käufer den deutschen zollamtlichen Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorlegt. Im Ausland anfallende Einfuhrumsatzsteuer und Zölle trägt der Käufer.

11. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtümer sind vorbehalten.

12. Der Zuschlag verpflichtet den Bieter zur Abnahme und Zahlung. Mit dem Zuschlag geht die Verantwortung für Verlust oder Beschädigung der Photographie sofort auf den Käufer über. Das Eigentum an der ersteigerten Photographie wird dem Käufer jedoch erst nach vollständiger Zahlung des geschuldeten Rechnungsbetrages übergeben. Die Zahlung ist sofort und bar in EURO an ALTENBURG zu leisten, sollte der Bieter persönlich anwesend sein. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu erbringen. Bei Zahlung in ausländischer Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und die Bankspesen zu Lasten des Käufers.

13. Der Versand der Photographie erfolgt gegen Vorabrechnung auf Kosten und Gefahr des Käufers.

14. Bei Zahlungsverzug hat der Käufer monatliche Verzugszinsen in Höhe von 1% des Kaufpreises zu leisten. Ist der Käufer in Zahlungsverzug, kann ALTENBURG nach Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts erlöschen alle Rechte des Käufers an der ersteigerten Photographie. In diesem Fall ist ALTENBURG berechtigt, vom Käufer Schadenersatz in Höhe des entgangenen Entgelts auf die Photographie (Aufgeld) sowie angefallener Kosten für Katalogabbildungen zu verlangen. Darüber hinaus haftet der Käufer für Transport-, Lager- und Versicherungskosten, solange sich die Photographie in den Räumen von ALTENBURG befindet. ALTENBURG hat das Recht, diesen Käufer von weiteren Versteigerungen auszuschließen und Namen und Adresse zu Sperrzwecken an andere Auktionshäuser weiterzugeben.

15. ALTENBURG ist nicht verpflichtet, die Photographie vor vollständiger Bezahlung an den Käufer herauszugeben. Mit der Übergabe der Photographie an den Käufer geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung der Photographie auf den Käufer über.

16. ALTENBURG lagert und versichert die Photographie in Höhe des Kaufpreises für höchstens vier Wochen ab dem Tag der Auktion. Danach wird die Photographie im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einer Kunstspedition eingelagert und versichert.

17. Schadenersatzansprüche gegen ALTENBURG wegen Rechts- und Sachmängel inklusive des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grob fahrlässigem Handeln von ALTENBURG oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ALTENBURG beruhen. Alle Ansprüche an ALTENBURG verjähren ein Jahr nach der Übergabe der Photographie, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen Rechtsverletzung beruhen.

18. Die Versteigerungsbedingungen regeln sämtliche Beziehungen zwischen dem Käufer und ALTENBURG, Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Geltung. Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Soweit die Versteigerungsbedingungen in mehreren Sprachen vorliegen, ist stets die deutsche Fassung maßgebend.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.

20. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.